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OUT IN OST-BERLIN

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Abriss DDR Geschichte zur Homosexualität hier!

94 min / Farbe / Bildformat 16:9 / HD & SD Video / Stereo

Deutsch/englische OF mit englischen Untertiteln (Festivalfassung Berlinale)
Weitere Sprachfassungen in Vorbereitung.

Deutschland 2013 (Deutsche/englische Originalsprache)

Typ: Dokumentarfilm
Dauer:   94 Minuten (Ungekürzte Kino- und TV-fassung)
Format:   Farbe, 16:9
Ton:   Stereo
Originalversion,
alternative Fassungen & TV-Fassungen:
  Englische Version mit englisch & deutscher Originalsprache mit englischen UT u.
Dt. Version mit deutschen Untertiteln.
Verschiedene TV- und Sprach Fassungen (90 und 60 Minuten) in Vorbereitung.

Gedreht in Deutschland.

Gefördert / präsentiert durch:

  • Filmföderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (Produktion)
  • MFG Filmförderung Baden-Württemberg
  • Untertitelung gefördert durch German Films



Drehort-Story:
Wird dennächst vervollständigt


Chronologischer Abriss zur Geschichte der Homosexualität in der DDR

ab 1949 Der Paragraph 175 wird in der Fassung der Weimarer Republik (für dessen Abschaffung sich auch die KPD eingesetzt hatte) im Strafrecht angewandt. Die von den Nazis 1935 verfügte Verschärfung der Strafverfolgung wird aufgehoben, jedoch der Paragraph 175a (zum angeblich besonderen Schutz der Jugend) beibehalten. Zwischen 1945 und 1959 wurden mehr als 3000 männliche Jugendliche und Erwachsene nach Paragraph 175 und 175a zu Gefängnis und Zuchthaus verurteilt. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik galt bis 1969 die 1935 von den Nazis verschärfte Fassung der Paragraphen 175 und 175a, nach denen zwischen 1950 und 1969 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und mehr als 50.000 Menschen verurteilt wurden.
ab 1957 Durch das Strafrechtsveränderungsgesetz wird der Paragraph 175 kaum noch bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen erwachsenen Männern angewandt.
1968 Annahme des StGB der DDR, in dem die früheren Paragraphen 175 und 175a gestrichen sind. Der neue Paragraph 151 ahndet homosexuelle Kontakte Erwachsener mit minderjährigen Jungen und Mädchen (unter 18 Jahren). Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung vor. Das Schutzalter für heterosexuelle Jugendliche liegt bei 16 Jahren.
1973 Gründung der Homosexuellen Interessengemeinschaft Berlin (HIB), inspiriert von den Aktionen der Homosexuellen Aktion Westberlin (HAW) und dem Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“.
1973 Während der Weltfestspiele der Jugend und Studenten im Sommer 1973 in Berlin kommt es zum ersten öffentlichen Protest für Schwulenrechte in einem kommunistischen Land durch den einzigen offen schwulen Delegierten des Festivals, Peter Tatchell von der Gay Liberation Front London.
1979 Verbot der HIB
1982 Im Februar findet eine Tagung der Berlin-Brandenburgische Akademie der Evangelischen Kirchensynode statt, in deren Konsequenz sich die Evangelische Kirche in der DDR sich für Lesben und Schwulen öffnet. Homosexuelle Gruppen unter dem Dach entstehen, zunächst in Berlin, dann in Leipzig, später in vielen anderen Städten.
1983 Das MfS qualifiziert die Aktivitäten der Lesben- und Schwulengruppen unter dem Dach der Kirche als „feindlich negativ“. Sie sollen „wirksam eingeschränkt und zurückgedrängt sowie eine Öffentlichkeitswirksamkeit dieser weitgehend ausgeschaltet werden."
1984 An der Humboldt Universität Berlin (HUB) wird mit Auftrag des Magistrats eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, die Empfehlungen zum Umgang mit Lesben und Schwulen in der DDR erarbeiten soll. Ein Jahr später fand eine erste wissenschaftliche Fachtagung statt.
ca. 1986 Gründung des Sonntagsklubs in Berlin und anderer nichtkirchlicher Lesben- und Schwulengruppen , wie Rosa Linde in Leipzig. Allmählich öffnen sich die Medien dem Thema Homosexualität.
1987 Die erste wissenschaftliche Abhandlung zum Thema Homosexualität - "Homosexualität. Herausforderung an Wissen und Toleranz." – wird als Buch veröffentlicht. Ihr Autor ist der Gründer und Leiter des Forensischen Instituts in Berlin – Prof. Rainer Werner. Wegen ihres biologistischen Ansatzes wird das Buch in einer Erstauflage von 50.000 Exemplaren (die schnell vergriffen sind) heftig kritisiert.
1988 Die beliebte Jugendsendung "Mensch Du!" von Radio DT 64 bringt einige Sendungen zum Thema Homosexualität. Die Redaktion wird mit Leserbriefen überschwemmt.
Am 14.12. beschließt die Volkskammer die Abschaffung des Paragraphen 151. Homosexuelle und Heterosexuelle sind in der DDR de jure gleichberechtigt. Das Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen liegt bei 16 Jahren. Die Strafrechtsänderung tritt am 30.5.1989 in Kraft.
1989 Nach vielen Querelen mit der Zensur erscheint Jürgen Lemkes Buch "Ganz normal anders. Auskünfte Schwuler Männer.".
Am 9. November 1989: Premiere des Films "Coming out" (Regie Heiner Carow) im Berliner Kino International.
1994 Abschaffung des Paragraphen 175 in der BRD. Bis dahin galten nach der Wiedervereinigung unterschiedliche Straftatsregelungen auf dem Gebiet der alten und der neuen Bundesländer.

 



 

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